Elektronische Kassensysteme müssen ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (=TSE) verfügen.
Dazu ist ab dem 1. Januar 2020 die verpflichtende Belegausgabe vorgesehen. Danach muss für den an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten ein Beleg erstellt und diesem zur Verfügung gestellt werden. Der Beleg kann elektronisch (z.B. via E-Mail) oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.