Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Registrierkassen-Management-Systeme, Inhaber: Dustin T. Hackert e.K.

  1. Geltungsbereich
    Unsere Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und andere Leistungen. Abweichungen müssen von uns schriftlich anerkannt werden. Mit Annahme der ersten Warenlieferung oder Dienstleistung erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an.
    Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Angebot und Auftrag
    Unsere Angebote sind freibleibend.
    Technische Angaben, Beschreibungen oder Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten, Prospekten oder sonstigen Informationsunterlagen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und unterliegen unserem Änderungsvorbehalt. Die Annahme von Aufträgen durch uns erfolgt nur durch schriftliche Bestätigung oder durch Absendung der bestellten Ware.
  3. Gewährleistung/Verjährung
    Voraussetzung jeglicher Gewährleistung ist die prompte Erfüllung aller dem Käufer obliegenden Vertrags-, insbesondere Zahlungspflichten.
    Reklamationen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Lieferung, Mängelrügen unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Feststellung der Mängel, schriftlich RMS gegenüber geltend zu machen.
    Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit nicht anders vereinbart – grundsätzlich zwölf Monate. Während der ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist werden von RMS die Teile kostenlos nach Wahl ersetzt oder nachgebessert, die infolge eines nachgewiesenen, vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden. Als solche Umstände sind insbesondere fehlerhafte Konstruktion, schlechtes Material oder mangelhafte Ausführung anzusehen. Nach Ablauf der ersten sechs Monate gewährt RMS lediglich zur Abstellung eines Mangels Ersatzteile und Zubehör kostenlos. Zeit- und Wegekosten obliegen danach dem Käufer. Zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, so ist RMS von seiner Gewährleistungsverpflichtung und Mängelhaftung befreit. Für entstandene Mängel durch vom Käufer oder von Dritten vorgenommenen unsachgemäßen Instandsetzungen oder Änderungen wird jede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder solcher chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Weitere Ansprüche des Käufers gegen RMS oder der Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
    Bei Softwareprodukten wird nur insoweit Garantie geleistet, wie unser Lieferant uns Garantie leistet.
    Bei eigenen Softwareprodukten können nur Abweichungen der Programmfunktion gegenüber unseren Programmspezifikationen beanstandet werden. RMS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Auftraggebers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Eine Beanstandung muß nur dann von uns bearbeitet werden, wenn uns diese innerhalb von drei Monaten nach Auslieferung dieser Software angezeigt wird.
    Bei berechtigten Beanstandungen liefern wir in angemessener Zeit ein Update.
    Kann ein wesentlicher Softwarefehler nicht innerhalb angemessener Zeit oder nach mehr als 3 Updates behoben werden, kann der Käufer Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere aufgrund entgangenen Gewinns oder Betriebsstillstands.
    Beanstandungen an Softwareprodukten, die nicht wesentlich für die Funktion und Einsetzbarkeit der Software sind, müssen von uns nicht bearbeitet werden und geben dem Käufer nicht das Recht auf Minderung oder Wandlung.
    Für Schäden und Folgeschäden, die dem Käufer durch Einsatz unserer Software entstehen, schließen wir jede Haftung aus, es sei denn die Software ist durch grobe Fährlässigkeit bei der Erstellung oder Vorsatz fehlerhaft. Es ist die Pflicht des Käufers, die Software vor der Installation auf prinzipielle Brauchbarkeit für seine Anwendung zu prüfen.
    Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit zugrunde liegt. Alle Ansprüche des Käufers verjähren in 12 Monaten.
  4. Zahlungen
    Alle Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt.
    Bei festeinzubauenden Systemen und Touch-Screen-PC-Kassensystemen gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    40 % Anzahlung bei Auftragserteilung, weitere 40 % nach Lieferung und Installation sowie die restlichen 20 % nach 14 Tagen ab Lieferung und Installation oder gem. Absprache.
    Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an.
    Die Gutschrift von Wechseln oder Schecks erfolgt stets vorbehaltlich der Einlösung mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers.
    Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
  5. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und Weiterverkauf nur im normalen Geschäftsgang gestattet.
    Hat der Käufer über unsere unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch Verkauf oder sonstwie weiterverfügt, tritt er von den Gesamtansprüchen gegen den Empfänger schon jetzt die Forderung in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns ab.
  6. Zahlungsverzug
    Ist die Zahlung nach einer Vereinbarung gefährdet, sind wir berechtigt sofortige Zahlung der Forderungen zu verlangen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Käufer trotz Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in angemessener Höhe zu zahlen. Diese belaufen sich bis 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Im Fall nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir berechtigt, für jede Mahnung 10,– € pauschale Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
  7. Lieferfristen, Gefahrübergang
    Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Käufer obliegenden Pflichten (z.B. Leistung einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden.
    Die Gefahr geht bei Lieferung durch uns mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Plön. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.