Seit Januar 2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung (=KassenSichV). Sie betrifft alle, die mit digitalen Kassen arbeiten. Im Zuge der KassenSichV wurden die Richtlinien an die Kassenführung erweitert und neue Anforderungen gestellt: Es gilt die Kassenmelde- und Belegausgabepflicht. Dazu müssen alle digitalen Kassensysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (=TSE) haben.
Was ist die technische Sicherheitseinrichtung?
Die technische Sicherheitseinrichtung (=TSE) ist eine technische Schutzmaßnahme vor Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen.
Jeder Kassenvorgang wird künftig auf der TSE gespeichert und von dieser elektronisch signiert. Jede Transaktion bekommt eine elektronische Signatur, bei deren Erstellung auch Teile der vorherigen Transaktion einbezogen werden. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass es unmöglich ist, im Nachhinein Änderungen an Transaktionen vorzunehmen, ohne dass dies ersichtlich wäre. Die technische Sicherheitseinrichtung kann vom Finanzamt mit einer Prüfsoftware auf Manipulationen, Lücken und Veränderungen geprüft werden.
Woraus besteht die TSE?
Die TSE besteht aus drei Bestandteilen:
- Sicherheitsmodul: Das Sicherheitsmodul gewährleistet die sichere Protokollierung der aufzuzeichnenden Transaktionen. Hierzu erstellt es zu den übergebenen Daten einer Transaktion die dazugehörigen Protokolldaten. Das Sicherheitsmodul übernimmt die manipulationssichere Festlegung der eindeutigen fortlaufenden Transaktionsnummer, der Zeitpunkte der Absicherung sowie des Prüfwerts.
- Einheitliche Digitale Schnittstelle: Die Einheitliche Digitale Schnittstelle (EDS) ermöglicht die Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung und eine reibungslose Datenübertragung. Die EDS besteht weiterhin aus zwei weiteren Bestandteilen, der Exportschnittstelle und der Einbindungsschnittstelle.
- Speichermedium: Das Speichermedium dient zur Speicherung der aufgezeichneten Anwendungsdaten und der zugehörigen Protokolldaten.
Wie funktioniert die TSE?
Der Ablauf sieht wie folgt aus: Der Bediener tätigt eine Eingabe an dem Kassensystem, die Daten werden an die EDS der TSE geschickt, parallel werden diese Daten in das Sicherheitsmodul und darauffolgend in das Speichermedium geschickt sowie die Daten für den Beleg erzeugt.
Wie sieht die TSE aus?
Die TSE gibt es in Form einer SD-Karte, SIM-Karte oder eines USB-Sticks.
Welche Fristen gibt es?
Alle Kassen müssen bis zum 30.09.2020 mit einer TSE ausgestattet sein. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Kassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden und bauartbedingt die neuen Richtlinien nicht umsetzen können, dürfen längstens bis 31.12.2022 verwendet werden (Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO). Diese Ausnahmeregelung umfasst keine PC-Kassensysteme.