Frohe Weihnachten

Zum Ende des Jahres möchten wir uns herzlich für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen sowie für unsere harmonische Zusammenarbeit danken. Ihnen und Ihren Mitarbeitern wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest, kommen Sie gut ins neue Jahr!

Datensicherung!

Datensicherung, das ist das A und O in der Computertechnik. Natürlich betrifft dies auch die Gastronomie und den Einzelhandel. Überall wo mit digitalen Eingabesystemen gearbeitet wird, ist eine Datensicherung ein sehr wichtiges, aber leider zu selten beachtendes Thema.

Was ist eine Datensicherung?

Bei einer Datensicherung (engl. Backup) werden Daten in der Regel auf ein externes Speichermedium kopiert, um diese bei Datenverlust zeitnah wiederherzustellen (engl. restore).

Welche Daten sollte man sichern?

In der Regel reicht es, wenn die Kassendatenbank gesichert wird, da man daraus sämtliche Vorgänge wieder rekonstruieren kann.

Wie oft sollte man sichern?

Es ist zu empfehlen, täglich eine Datensicherung durchzuführen. Wir liefern die Kassen immer mit einer täglich durchgeführten Datensicherung auf einem externen USB Stick aus.

Reicht die Datensicherung aus, die wir bei Auslieferung einrichten?

Ein ganz klares nein! Denn wenn die Kasse geklaut wird, durch Brand- oder Wasserschaden beschädigt wird, ist meist der USB Stick ebenfalls defekt und somit ist keine Datensicherung mehr vorhanden. Wir empfehlen daher, dass Sie noch zwei weitere Datensicherungen anfertigen. Eine Datensicherung, die an einem anderen Ort als der Kasse im Geschäft gelagert wird und eine weitere Datensicherung, die an einem völlig anderen Ort liegt.

Wie können wir Sie dabei unterstützen?

Wir bieten es Ihnen an, eine Datensicherung bei uns zu speichern. Der Server dient lediglich zur Datensicherung. Auch diese Datensicherungen der Kunden werden bei uns sehr sorgsam behandelt und ebenfalls mehrfach abgesichert, wodurch eine sehr hohe Datensicherheit gewährleistet werden kann.

Wie sicher sind die Daten?

Zugriff auf die Daten haben nur sie, denn die Daten werden mit einem Passwort verschlüsselt. Wir haben zwar Zugriff auf die Datensicherung, aber ohne dem Passwort ist die Datensicherung nicht weiter zu verarbeiten.

Die Daten werden beim Speichern auf unseren Server zusätzlich mit 256 Bit AES Verschlüsselung verschlüsselt.

Müssen Sie dann trotzdem mehrfach Ihre Daten sichern?

Ja, denn unser Service dient nur als Zusatz-Sicherung und soll nicht Ihre Sicherungen ersetzen, sondern nur ergänzen.

Was kostet der Service?

Die Ersteinrichtung, damit der Dienst läuft, kostet einmalig 69 Euro netto. Es fallen dann pro Monat 10 Euro netto an. Fakturiert wird pro Quartal im Voraus.

 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder rufen Sie uns an!

 

Wir sind umgezogen!

Wir sind umgezogen! Zum 01.05.2022 sind wir von der Lise-Meitner-Str. 1-7 in Schwentinental in den Surahammarweg 18 nach Wahlstedt gezogen.
Ändern Sie doch bitte in Ihren Unterlagen unsere Adresse. Die bekannte Telefonnummer 04322 – 75 98 0 bleibt weiterhin erhalten.

Infos zur TSE

Seit Januar 2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung (=KassenSichV). Sie betrifft alle, die mit digitalen Kassen arbeiten. Im Zuge der KassenSichV wurden die Richtlinien an die Kassenführung erweitert und neue Anforderungen gestellt: Es gilt die Kassenmelde- und Belegausgabepflicht. Dazu müssen alle digitalen Kassensysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (=TSE) haben.

Was ist die technische Sicherheitseinrichtung?

Die technische Sicherheitseinrichtung (=TSE) ist eine technische Schutzmaßnahme vor Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen.
Jeder Kassenvorgang wird künftig auf der TSE gespeichert und von dieser elektronisch signiert. Jede Transaktion bekommt eine elektronische Signatur, bei deren Erstellung auch Teile der vorherigen Transaktion einbezogen werden. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass es unmöglich ist, im Nachhinein Änderungen an Transaktionen vorzunehmen, ohne dass dies ersichtlich wäre. Die technische Sicherheitseinrichtung kann vom Finanzamt mit einer Prüfsoftware auf Manipulationen, Lücken und Veränderungen geprüft werden.

Woraus besteht die TSE?

Die TSE besteht aus drei Bestandteilen:

  • Sicherheitsmodul: Das Sicherheitsmodul gewährleistet die sichere Protokollierung der aufzuzeichnenden Transaktionen. Hierzu erstellt es zu den übergebenen Daten einer Transaktion die dazugehörigen Protokolldaten. Das Sicherheitsmodul übernimmt die manipulationssichere Festlegung der eindeutigen fortlaufenden Transaktionsnummer, der Zeitpunkte der Absicherung sowie des Prüfwerts.
  • Einheitliche Digitale Schnittstelle: Die Einheitliche Digitale Schnittstelle (EDS) ermöglicht die Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung und eine reibungslose Datenübertragung. Die EDS besteht weiterhin aus zwei weiteren Bestandteilen, der Exportschnittstelle und der Einbindungsschnittstelle.
  • Speichermedium: Das Speichermedium dient zur Speicherung der aufgezeichneten Anwendungsdaten und der zugehörigen Protokolldaten.

Wie funktioniert die TSE?

Bildquelle: bsi.bund.de

Der Ablauf sieht wie folgt aus: Der Bediener tätigt eine Eingabe an dem Kassensystem, die Daten werden an die EDS der TSE geschickt, parallel werden diese Daten in das Sicherheitsmodul und darauffolgend in das Speichermedium geschickt sowie die Daten für den Beleg erzeugt.

Wie sieht die TSE aus?

Die TSE gibt es in Form einer SD-Karte, SIM-Karte oder eines USB-Sticks.

Welche Fristen gibt es?

Alle Kassen müssen bis zum 30.09.2020 mit einer TSE ausgestattet sein. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Kassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden und bauartbedingt die neuen Richtlinien nicht umsetzen können, dürfen längstens bis 31.12.2022 verwendet werden (Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO). Diese Ausnahmeregelung umfasst keine PC-Kassensysteme.

Für CASIO Kunden
V-R200/V-R7X000/ITG400: Die TSE kann für diese Modelle bereits geliefert und installiert werden. Die Implementierung kann via Software und SD-TSE erfolgen oder über eine zusätzliche Hardwareeinheit und SD-TSE.
Die TSE gibt es mit einer Laufzeit von 3 oder 5 Jahren. Ein Angebot oder weitere Beratung kann hier angefordert werden.

QT-Serie: Die letzten Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Wir werden diesen Beitrag anpassen, sobald wir mehr Informationen haben.

SE/TE-Serie: Die letzten Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Wir werden diesen Beitrag anpassen, sobald wir mehr Informationen haben.

Für unTill Kunden
Es läuft derzeit eine abschließende Testphase. Wir werden diesen Beitrag anpassen, sobald wir mehr Informationen haben.

Soforthilfezuschuss!

Liebe Kunden,

ab heute sind in Schleswig-Holstein die Anträge für den Soforthilfezuschuss verfügbar.

Den Antrag findet Ihr bei der IB.SH unter folgendem Link:
Antragsformular

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schickt Ihr per E-Mail an folgende Adresse:
soforthilfezuschuss@ib-sh.de

Ihr benötigt ausserdem Eure Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug, ggfls. den Personalausweis.

Ich drücke Euch die Daumen und bleibt weiterhin gesund!

Coronavirus SARS-CoV-2: Unser Betrieb läuft weiter!

Liebe Kunden,

auch trotz des Coronavirus SARS-CoV-2 bleibt der Betrieb weiterhin wie gewohnt geöffnet und auch unser Service bei Euch vor Ort ist nach wie vor gewährleistet. Bitte nehmt es nicht persönlich, wenn wir bei einem Serviceeinsatz vor Ort auf das Händeschütteln verzichten. Dies dient nur dem Schutz.
Wir werden weiterhin versuchen, euch schnellstmöglich mit Ware zu versorgen, natürlich haben wir vieles an Ware lagernd. Engpässe bei der Lieferung werden sich sicherlich bei einer länger anhaltenden Pandemie nicht verhindern lassen. Wir versuchen es aber einzudämmen so gut es geht.
Wir wünschen Euch das Beste und das die Bundesregierung nicht die Restaurants schließen muss.

Kassen-Nachschau

Liebe Kunden,

falls Ihr Steuerberater Sie nicht über die Kassennachschau informiert hat, möchten wir Ihnen diese Information zukommen lassen. Ab dem 01.01.2018 haben die Finanzverwaltungen die Möglich, vor Ort im Unternehmen eine Kassennachschau durchzuführen. Laut Gesetz darf der Prüfer „ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten“ in den Geschäftsräumen eines Betriebs seine Prüfung durchführen.
Wir erwarten, dass die Finanzverwaltungen 2018 massiv von diesem Instrument Gebrauch machen werden. Aufgrund dessen ist es erforderlich, dass Ihre Kasse den neuen Anforderungen angepasst werden muss.
Für alle finanztechnischen oder gar rechtlichen Belange ist Ihr Steuerberater bzw. Rechtsanwalt der verantwortliche Ansprechpartner.

Was wird geprüft?
Gegenstand der Prüfung sind neben der Kasse selbst grundsätzlich alle Aufzeichnungen und Dokumente, die in Zusammenhang mit der Kasse stehen.
Die Prüfung teilt sich vermutlich in zwei Teile: Technische Prüfung der Kasse und Sichtung der Organisationsunterlagen/Verfahrensdokumentation.
Auf beide Bereiche sollten Sie vorbereitet sein, insbesondere der Bereich der Dokumentation wird unterschätzt. Bereits das Fehlen der Verfahrensdokumentation ist in der Vergangenheit von den Finanzverwaltungen als Mangel in der Kassenführung bezeichnet worden. Eine nicht ordnungsgemäße Kassenführung führt zur Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltungen.
Um auch den finanzrechtlichen Aspekt mit abzudecken, ist dringend angeraten, Ihren Steuerberater mit hinzuzuziehen. Fallen nämlich einem Prüfer bei einer Kassennachschau Unregelmäßigkeiten auf, kann er unmittelbar ohne Prüfungsanordnung zu einer regulären Betriebsprüfung übergehen.

Technische Prüfung der Registrierkasse
Der Prüfer wird untersuchen, ob die Kasse ordnungsgemäß funktioniert. Dazu sind neben der Sichtung der Kassenprogrammierung und des Berichtsarchivs folgende Maßnahmen vorstellbar.
Kassensturz: Kassensturz bedeutet, dass der Betrieb gestoppt wird und der Bargeldbestand der Kassenlade bzw. der Bediener-Geldbörsen gezählt und mit dem Bar-Soll des Finanz- bzw. Bediener-Berichts verglichen wird
Voraussetzungen für Kassensturz:
– Eingabe Wechselgeld pro Bediener-Geldbörse bzw. Kassenlade
– Abschöpfung Wechselgeld pro Bediener-Geldbörse bzw. Kassenlade
– Verbuchung aller Einlagen und Auslagen
– Verbuchung aller Einzahlungen und Auszahlungen
– Rechnungserstellung mit dem richtigen Finanzweg, keine Finanzwegumbuchungen am Abend

GoBD-Export der Daten
Der Forderung nach der Übermittlung von maschinell auswertbaren Daten kann mit der Kassen-Version 105.19.R13520 nachgekommen werden.

Dokumente
Nachfolgende Dokumente sollten bereitgehalten werden. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
– Bedienungsanleitungen der Kasse und der Kassen-Peripherie-Geräte
– Liste der installierten Kassen, Mobilgeräte, Drucker und sonstige zum Kassensystem gehörigen Peripherie-Geräte
– Für jedes Gerät sollte festgehalten werden (Hersteller und Typ, Seriennummer, Version und Betriebssystem, IP-Adresse bei Netzwerkgeräten, verbundene Kasse, Einzel- oder Verbund-Funktion bei Kassen
– Verfahrensdokumentation
– Beschreibung des technischen Prozess der Buchung von Geschäftsvorfällen
– Beschreibung der Archivierung der Daten und Gewährleistung der maschinellen Auswertbarkeit
– Wo und wie werden Daten gespeichert (CF-Karte, Festplatte)
– Gemeinsame Datenbank bei Verbundsystemen
– Funktion bei Mobilgeräten
– Immer Satellitengerät ohne eigenen Speicher, Daten sind immer in Datenbankführender Kasse gespeichert
– GoBD-Schnittstelle
– Verfahren zur Datensicherung (z.B. tägliche automatische Sicherung auf USB-Datenträger)
– Rechtevergabe für Bediener
– Dokumentation alle Systemeinstellungen
– Dokumentation der Stammdatenänderungen

Eine Verfahrensdokumentation für Ihre Kasse kann bei uns angefordert werden. Das entbindet Sie natürlich nicht von der Erstellung einer eigenen Verfahrensdokumentation.

Papierpreise

Liebe Kunden,

nach den bereits drastisch gestiegenen Rohpapierkosten in 2017 und Januar 2018 aufgrund einer immensen Steigerung der Zellstoffkosten, gestiegener Preise für Chemikalien und schließlich auch der Kapazitätsprobleme bei der Bereitstellung ausreichender Papiermengen, werden die Papierhersteller erneut in absehbarer Zeit die Preise erhöhen!

Maßgeblich verantwortlich für diese neuerliche deutliche Preiserhöhung ist die Liefersituation bei den für die Thermopapierproduktion notwendigen Chemikalien. In der gesamten Welt ist nicht ausreichend Farbentwickler vorhanden, um den für die Thermopapierproduktion notwendigen Bedarf weltweit decken zu können. Das hat bereits zu erheblichen Versorgungsproblemen geführt. Nach vorliegenden Informationen wird sich grundlegend an der Situation auch in den nächsten 6 Monaten nichts ändern.

Es gibt da aktuell keine Entspannung zu verzeichnen, im Gegenteil, es wird erwartet, dass die Probleme in 2018 andauern werden. Im Rahmen dieser Versorgungsengpässe erhöhen die Thermopapierhersteller weiter dramatisch die Thermopapierpreise. Die Marktlage bei Thermopapier ist aktuell leider völlig unkalkulierbar geworden.

Deshalb sind wir gezwungen, unsere Preise dementsprechend anzupassen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Vielen Dank.